Es können bis zu 1.200 EUR p.a. direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht 20 % vom Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von maximal 6.000 EUR.
erhalten Sie unter:
www.kfw.de
www.foerderdata.de
www.energiewelt.de
www.umweltbundesamt.de
www.dega-akustik.de
www.neue-fenster-sparen-geld.de
www.window.de
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung der Fördermittel. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.